Hinweispflicht gem. §35 Abs. 2 WaffG

Beim Verkauf von Schusswaffen

Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass das Führen von Waffen gemäß WaffG einer besonderen Erlaubnis (Waffenschein) bedarf und das Schießen außerhalb genehmigter Schießstätten ebenfalls einer besonderen Genehmigung bedarf. Es sind grundsätzlich das WaffG in der aktuellen Fassung, sowie das BJagdG und die Landesjagdgesetze zu beachten.

Erwerbserlaubnis

Mit Einführung des nationalen NWR haben sich die Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffe oder eines Schalldämpfers geändert. Hier ist zusammengefasst, welche Unterlagen vor dem Versand von Ihnen benötigt werden:

Langwaffen

Sportschützen: Scan des Personalausweises (beidseitig), Scan der relevanten WBK Vorderseite, NWR IDs (P- ID und E-ID)

Jäger: Scan des Jagscheins (Seite mit Jagdscheinnummer, Seite mit Lichtbild, Seite mit letzter Verlängerung), Scan des Personalausweises (beidseitig), Scan der WBK Vorderseite, NWR IDs (P-ID und E-ID); ACHTUNG: Bei Ersterwerb nach der Jagdprüfung (vor Ausstellen der ersten WBK) reicht der Scan des Jagdscheins und des Personalausweises aus.

Schalldämpfer

Jäger: Scan des Jagscheins (Seite mit Jagdscheinnummer, Seite mit Lichtbild, Seite mit letzter Verlängerung), Scan des Personalausweises (beidseitig), Scan der WBK Vorderseite, NWR IDs (P-ID und E-ID); ACHTUNG: Bei Ersterwerb nach der Jagdprüfung (vor Ausstellen der ersten WBK) reicht der Scan des Jagdscheins und des Personalausweises aus.

Kurzwaffen

Sportschützen: Scan des Personalausweises (beidseitig), Scan der WBK inkl. Voreintrag (beidseitig), NWR IDs (P-ID und E-ID)

Jäger: Scan des Personalausweises (beidseitig), Scan der WBK inkl. Voreintrag (beidseitig), NWR IDs (P-ID und E-ID)

Munition

für Langwaffen

Sportschützen: Scan des Personalausweises (beidseitig), Scan der WBK (beidseitig) inkl. Munitionserwerb

Jäger: Scan des Personalausweises (beidseitig), Scan des Jagscheins (Seite mit Jagdscheinnummer, Seite mit Lichtbild, Seite mit letzter Verlängerung)

für Kurzwaffen

Sportschützen und Jäger: Scan des Personalausweises (beidseitig), Scan der WBK (beidseitig) inkl. Munitionserwerb

Wir empfehlen den Versand der Erwerbsberechtigung per Mail oder notfalls per Einschreiben. Beim Versand von Originaldokumenten trägt der Versender das Risiko des Versandes.